AGB

Sehr geehrter Gast,

wir bitte um Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

I. Vertragsabschluß

Zwischen Mieter und Vermieter wird durch die Buchung ein Mietvertrag geschlossen, dieser muss schriftlich erfolgen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Unser Angebot ist freibleibend. Für den Vertragsabschluß gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Ein rechtsgültiger Vertrag im Sinne der §§ 535 ff BGB (Vermietung) gilt als geschlossen, wenn Sie unseren Mietvertrag unterschrieben an uns zurück gesendet haben. Weitervermietung nur nach schriftlicher Genehmigung eraubt. Bei Buchungen über Online -, Internet- Dienste gelten nur unsere bestätigten Daten. Wir halten unser/e Angebot/Reservierung 14 Tage aufrecht.

II. Zahlung

Der gesamte Mietpreis ist an Tag der Anreise in bar zu entrichten.

III. Mietdauer

Die Mindestmietdauer beträgt in der Hauptsaison eine Woche (Sa. bis Sa.). Bei einer Mietdauer unter einer Woche gelten Sondervereinbarungen. Die Vermietung in der Zwischen- und Nebensaison ist nicht an die Wochenregelung gebunden. Die Ankunft am Anreisetag kann ab 14.00 Uhr erfolgen. Die Mietzeit endet am Abreisetag um 11.00 Uhr.

IV. Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Verbesserungen und Erneuerungen der Einrichtung sind zulässig. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestäti-gung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als volle Personen. Das Aufstellen von Wohnanhängern, Wohnmobilen und Zelten auf dem Grundstück ist verboten. Die Hausordnung des betreffenden Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages.

V. Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet das Ferienhaus reinlich zu halten und das Inventar pfleglich zu behandeln. Bei der Abreise ist das Ferienhaus „Besenrein“ zu verlassen. Schäden die durch den Mieter oder einen Mitbewohner an Mietsachen entstehen, hat der Mieter dem Vermieter umgehend mitzuteilen und zu ersetzen. Bei Bruch oder Verlust werden die aktuellen Wiederbeschaffungspreise zu Grunde gelegt. Des Weiteren ist der Mieter zum wirtschaftlichen Umgang mit den inklusiven Nebenkosten (Heizkosten, Energie, Wasser) verpflichtet. Mehrere Personen als Mieter haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Bei Verlust des Ferienhausschlüssels, wird aus Sicherheitsgründen das Sicherheitsschloss ausgewechselt. Der Gast hat für diese Kosten aufzukommen.

VI. Mängel und Abhilfe

Sollten beim Bezug des Ferienhauses Mängel festgestellt werden, so muss der Mieter diese unverzüglich dem Vermie-ter melden, damit deren Überprüfung und Beseitigung erfol-gen kann. Anzeigen dieser Art, die erst am Ende der Miet-dauer erfolgen, sind nicht mehr nachvollziehbar und werden somit dem Mieter zur Last gelegt.

VII. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters. Der Mieter haftet für eine durch ihn vorgenommene nicht ordnungsgemäße Nutzung der Heizung, sowie der in der Wohnung befindlichen elektrische Geräte.

VIII. Stornierung oder Kündigung des Mietvertrages

a) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Ihre Abmeldung wird an dem Tag wirksam, an dem Sie bei uns eingeht. Maßgebend ist der Poststempel. Falls Sie zurücktreten oder die Reise nicht antreten, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen

b) Es gelten folgende Stornobedingungen: bis 28 Tage vor Mietbeginn, 50% der Gesamtmiete / bis 14 Tage vor Mietbeginn, 60% der Ge-samtmiete / bis 7 Tage vor Mietbeginn, 70% der Gesamtmiete / bei Rücktritt unter 7 Tagen vor Mietbeginn, 100% der Gesamtmiete. Wie empfehlen Ihnen daher zu Ihrer Sicherheit den Abschluss einer Rücktrittsversicherung (im Reisebüro Ihres Heimatortes).

c) Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder eine der Mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörender Weise verhält und ein Verbleiben in dem Ferienhaus nicht mehr zumutbar ist. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. d) Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer) erheblich beeinträchtigt oder gefährdet wird, oder, aus Gründen die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Der eingezahlte Mietpreis wird unverzüglich erstattet. Für erbrachte Leistungen kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen.

e) Stornierungen erfolgen in beiderseitigem Einverständnis und bedürfen der Schriftform.

IX. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Bergen auf Rügen.

X. Wirksamkeit

Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht berührt.